Mietverträge über Wohnraum sind gebührenfrei! 

von | Nov 21, 2018 | Allgemein

Dies betrifft die „Vertragsgebühr“ bzw. „Vertragsvergebührung“, nicht eine allfällige Maklerprovision.

Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig. Gebührenfreie Mietverträge müssen nicht beim Finanzamt angezeigt werden.

Schriftliche Mietverträge bzw. die Verlängerung von schriftlichen Mietverträgen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, unterliegen der Gebührenpflicht. Die Vermieterin/der Vermieter ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel abzuführen. Innerhalb derselben Frist ist diesem Finanzamt eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft (Selbstberechnung der Gebühren – Anmeldung – Geb 1) zu übermitteln.