FAQ

Wir haben die
Antwort für Sie.

Sie haben eine Frage über Curator oder zur Hausverwaltung generell? Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten für Sie übersichtlich aufbereitet. Falls Sie Ihre Frage hier nicht finden sollten, dann zögern Sie bitte nicht, uns persönlich zu kontaktieren. Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie unkompliziert bei Ihrem Anliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift?

Lastschrift
Bei einer Lastschrift genehmigt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger, das geforderte Geld eigenmächtig von dem Schuldnerkonto abzubuchen bzw. einzuziehen, deswegen nennt man die Lastschrift oft auch Einzugsermächtigung. Somit muss der Zahlende den Überweisungsauftrag nicht manuell ausführen, sondern das Unternehmen zieht den fälligen Betrag monatlich ein. (Vorteil bei Jahresabrechnung! Die Abrechnungen werden fristgemäß abgebucht oder gutgeschrieben. Änderungen werden automatisch berücksichtigt.)

Dauerauftrag
Zu unterscheiden davon ist der Dauerauftrag. Hierbei veranlasst der Kontoinhaber zum einen selbst die Überweisung, zum Zweiten wird diese in regelmäßigen Abständen ausgeführt, wobei ein fixer Betrag transferiert wird. (Nachteil bei Jahresabrechnungen, Indexierungen und Erhöhungen der Betriebskosten)

Wann muss die Abrechnung gelegt werden?

Die Jahresabrechnung muss spätestens zum 30.6. des Folgejahres gelegt werden.

 

Wer schuldet bzw. erhält den Saldo aus der Betriebskostenabrechnung im Falle eines Eigentümer-/Mieterwechsels?

Schuldner/Gläubiger eines sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Fehlbetrages/Überschusses sind stets jene Personen, die zu dem der Legung der Abrechnung folgenden zweiten Zinstermin Eigentümer/Hauptmieter sind.

Ich habe mir bereits übermittelte Unterlagen (Jahresabrechnung, HV-Protokoll, Vorschreibung, etc.) verlegt. Kann ich diese nochmals anfordern?

Per Mail oder telefonisch kann jederzeit gegen einen Aufwandskostenersatz bzw. Aufwandsentschädigung  in Höhe von dzt. netto EUR 1,00/Seite die Unterlagen nochmals angefordert werden.

Änderung der Kontoverbindung bei SEPA-Mandat

Hier wird ein neues SEPA-Mandat bzw. ein Schreiben der neuen Bank benötigt.

Wie oft und wo kann ich Belegeinsicht nehmen?

Es besteht das Recht, pro Abrechnungsperiode einmalig in die Belege Einsicht zu nehmen. Ein Termin mit der Buchhaltung kann jederzeit per Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Belege werden nicht per Post versendet oder außer Haus gegeben.

Darf ich meinen Kinderwagen / mein Fahrrad etc. auf allgemeinen Teilen des Hauses (zB Stiegenhaus, Kellergang, usw.) abstellen?

Gemäß § 6 des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 dürfen in allgemein zugänglichen Teilen des Wohnhauses wie z. B. Stiegenhaus, Kellergänge, Dachboden, Fahrradraum, Garage, Waschküche etc. keinerlei brandgefährlichen oder Fluchtweg einschränkende Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.

Das unerlaubte Abstellen von Gegenständen wie Schuhe, Kartonagen, Möbel, Pflanzen, Fahrräder, Kinderwägen, Kinderautositze etc. ist eine Verwaltungsübertretung und kann von der Behörde mit Geldstrafen bis zu € 21.000,-geahndet werden.

Mein Nachbar hört laut Musik. An wen kann ich mich wenden?

Versuchen Sie zunächst nochmals mit Ihrem Nachbarn zu sprechen. Sie können auf die Hausordnung verweisen, die ev. im Haus angebracht ist. Nützt dies nichts, können Sie eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. Im Streitfall muss bewiesen werden, dass die Störungen nicht zumutbar sind, die Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt ist. Hier empfiehlt sich ein Lärmprotokoll (Uhrzeit, Dauer etc.). In einem gerichtlichen Beweisverfahren wird in der Regel ein Gutachter beauftragt werden.

Darf ich am Dach/an der Fassade eine SAT-Anlage montieren?

Die Montage einer SAT-Anlage auf einer gemeinschaftlichen Fläche, stellt eine genehmigungspflichtige Änderung gem. § 16 Abs 2 WEG dar.

Das bedeutet, dass hierfür von Ihnen die Zustimmung aller Miteigentümer bzw. der Ersatz der Zustimmung durch den Außerstreitrichter einzuholen wäre Wohnungseigentümer, die sich durch die nicht genehmigte Änderung (SAT-Anlage) gestört oder beeinträchtigt fühlen, können einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch im streitigen Rechtsweg durchsetzen.